RECHTLICHES & REGULATORISCHES

Frankencoin Compliance

Frankencoin ist vollständig konform mit den Schweizer und EU-Vorschriften. Unabhängige rechtliche Gutachten bestätigen, dass ZCHF ohne Einschränkungen als Payment Token verwendet werden kann; das veröffentlichte ZCHF MiCA White Paper ergänzt die EU-Dokumentation für Admission-to-Trading-Prozesse.

Schweizer Regulatorische Klassifizierung

Klassifiziert als Payment Token gemäss FINMA-Richtlinien

Ein Rechtsgutachten von LEXR Law Switzerland AG bestätigt, dass Frankencoin (ZCHF) als Payment Token und Stablecoin gemäss den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) qualifiziert. Der Token ist nicht als Utility, Asset oder Security Token klassifiziert.

Payment Token

Die primäre Funktion von ZCHF ist die eines Zahlungsmittels – konkret ein an den CHF gekoppeltes Tauschmittel.

Währungsgebundener Stablecoin

Da 1 ZCHF an 1 CHF gekoppelt sein soll, qualifiziert er als währungsgebundener Stablecoin gemäss den FINMA-Stablecoin-Richtlinien.

Keine Wertpapier-Klassifizierung

ZCHF stellt keinen rechtlichen Anspruch gegen irgendjemanden dar – es gibt keinen Emittenten ausser dem Smart-Contract-Code, der die Mint-Funktion ausführt.

Nutzungsfreiheit

Die blosse Verwendung von ZCHF als Zahlungsmittel für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen unterliegt generell nicht dem Schweizer Finanzmarktrecht.

Frankencoin Pool Shares (FPS)

FPS qualifiziert als voll funktionsfähiger Utility Token gemäss FINMA-Richtlinien. Er ermöglicht den Zugang zu den Governance-Funktionen des Frankencoin-Systems (Abstimmung und Veto bei Positionen). Die Nutzung und der Austausch von FPS ist nicht unter dem Schweizer Finanzmarktrecht reguliert.

Vollständige Schweizer Rechtsklassifizierung lesen

EU MiCA-Klassifizierung

Vollständig konformes Crypto-Asset ohne identifizierbaren Emittenten

Ein Rechtsgutachten von LEXR Germany Rechtsanwalts GmbH bestätigt, dass Frankencoin als Crypto-Asset gemäss der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) qualifiziert. Aufgrund des dezentralen Designs von ZCHF und des fehlenden identifizierbaren Emittenten gelten die regulatorischen Emittentenpflichten gemäss MiCA Titel II, III und IV nicht. Diese Position wird nun zusätzlich durch das veröffentlichte ZCHF MiCA White Paper gestützt, das ZCHF als dezentrales, überbesichertes Crypto-Asset beschreibt, das durch Smart Contracts statt durch einen zentralen Emittenten geschaffen wird. Das White Paper hält fest, dass ZCHF-Inhaber keinen vertraglichen Rückzahlungsanspruch gegenüber einem Emittenten haben und ZCHF daher am besten als Crypto-Asset einzuordnen ist, das weder ein Asset-Referenced Token noch ein E-Money Token ist. Das ZCHF White Paper erscheint im ESMA Interim MiCA Register für Crypto-Assets ausser ARTs und EMTs.

Dezentrales Protokoll

ZCHF wird durch ein dezentrales Protokoll generiert, das nicht zentral von einer juristischen Person, einem Unternehmen oder einer natürlichen Person organisiert oder kontrolliert wird. Es gibt keinen identifizierbaren Emittenten.

MiCA-Emittentenpflichten gelten nicht

Da ZCHF keinen identifizierbaren Emittenten hat, gelten die in MiCA Titel II, III und IV festgelegten Pflichten nicht für ZCHF.

Kein EMT oder ART

Obwohl ZCHF den Schweizer Franken wirtschaftlich abbildet, erhalten Inhaber keinen vertraglichen Rückzahlungsanspruch gegenüber einem Emittenten. Das MiCA White Paper charakterisiert ZCHF daher als Crypto-Asset, das weder ein Asset-Referenced Token noch ein E-Money Token ist.

MiCA White Paper veröffentlicht

Ein MiCA-formatiges White Paper für ZCHF wurde veröffentlicht, um Admission-to-Trading- und Listing-Prozesse zu unterstützen. Es enthält strukturierte Informationen zum Protokoll, zu Risiken, Rechten, zugrunde liegender Technologie und Nachhaltigkeitsangaben.

Im ESMA Interim MiCA Register gelistet

Das ZCHF White Paper erscheint im ESMA Interim MiCA Register unter White Papers für Crypto-Assets ausser ARTs und EMTs. Der Registereintrag nennt MiCA Crypto Alliance Opco Limited, die Malta Financial Services Authority als zuständige Behörde und den 16. Juni 2026 als letztes Aktualisierungsdatum.

CASP-Compliance

Crypto-Asset-Service-Provider, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit ZCHF anbieten, unterliegen weiterhin ihren eigenen MiCA-, AML-, Sanktions-, Verbraucherschutz- und jurisdiktionsspezifischen Pflichten. Diese Pflichten gelten für den Service Provider, nicht weil ZCHF einer Emittenten-White-Paper-Pflicht unterliegt.

Compliant Financial Rails bauen

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Zusammenfassung

Beide Rechtsgutachten bestätigen, dass Frankencoin frei für Zahlungen und Transaktionen verwendet werden kann und vollständig konform mit den anwendbaren Schweizer und EU-Regulierungen ist. In der Schweiz qualifiziert ZCHF als Payment Token. In der EU stützen das LEXR-Rechtsgutachten und das veröffentlichte MiCA White Paper die Position, dass ZCHF ein Crypto-Asset ohne identifizierbaren Emittenten ist und dass die MiCA-Emittentenpflichten gemäss Titel II, III und IV nicht gelten.

Haftungsausschluss

Die Informationen auf dieser Seite fassen unabhängige Rechtsgutachten zusammen und stellen keine Rechtsberatung dar. Es besteht weiterhin regulatorische Unsicherheit in Bezug auf dezentrale Finanzanwendungen. Bitte konsultieren Sie die Originaldokumente und suchen Sie professionelle Rechtsberatung für Ihre spezifische Situation.